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Abschleppen von Kabinenrollern

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4 years 11 months ago - 4 years 11 months ago #364 by eMobil_Udo
Replied by eMobil_Udo on topic Abschleppen von Kabinenrollern
 
Du bist ein kleiner Scherzkeks !  *grins*
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4 years 11 months ago - 4 years 11 months ago #362 by Hajo
Replied by Hajo on topic Abschleppen von Kabinenrollern
Hallo Udo,
weil Du das wesentlich besser kannst wie wir und dich so elegant von Amt zu Behörde hangeln kannst!!

LG ausm Wald
Hajo
 
The following user(s) said Thank You: eMobil_Udo
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4 years 11 months ago - 4 years 11 months ago #361 by eMobil_Udo
Replied by eMobil_Udo on topic Abschleppen von Kabinenrollern
 
Hallo werte Mitstreiter !



Warum versucht Ihr nicht einfach mal -bevor Ihr bei allem so lange spekuliert- eine offizielle Behörde zu befragen und ihnen die ausschlagebenden Dokumente oder deren Links dorthin abzufordern ?

Ich habe das heute mal für Euch alle gemacht. :-)

Es war zwar ein wenig mühsam, denn ich wurde vom Straßenverkehrsamt zum TÜV und von dort zum ADAC und von dort zum VBA und von dort zum VDIK geschickt, aber am Ende habe ich dann doch alle Informationen und auch Gesetzestexte zum Abschleppen erhalten, die für dreirädrige Elektro-Kabinenroller relevant sind.


Unter unserer Rubrik Fahrzeug -> Wichtige Dokumente ist bei uns schon seit langem die VERORNUNG (EU) 168/2013 verlinkt, die Euch zu aller erst einmal Auskunft darüber gibt, was für ein Fahrzeug Ihr überhaupt besitzt.

Das Ergebnis: Euer dreiradriger Elektro-Kabinenroller des Typs "L2e" ist ein Kraftrad


Unter der selben Rubrik Fahrzeug -> Wichtige Dokumente habe ich Euch das Dokument StVO §15a - Abschleppen eingepflegt, dass Euch genaue Auskunft über das Abschleppen ( mit Seil oder Stange ) verschafft.

Hier ist deutlich zu erlesen, dass Euer Fahrzeug zumindest eine Warnblinkanlage ( Absatz 3 ) haben müsste, es aber dennoch nicht abgeschleppt werden darf, da es sich bei den dreirädrigen Elektro-Kabinenrollern um ein Kratftrad handelt - und das darf definitiv nach Absatz 4 der StVO §15a nicht abgeschleppt werden. ( Außer natürlich mit einem geeigneten Anhänger ! )


Zudem gibt es weitere Fakten, die ein Abschleppen von Elektrofahrzeugen definitiv verbieten:

Da ein Elektromotor bei Elektrofahrzeugen so gut wie nie vom Getriebe abgekoppelt werden kann, würde er im Abschleppbetrieb Strom erzeugen ( im Umkehrbetrieb ist er ja auch ein Generator ), was dazu führen kann, dass die Stromspeicher ohne Stromverbraucher überhitzen oder im ungünstigsten und schlimmsten Fall sogar Feuer fangen.

Abschleppen kann/darf/sollte man Eure dreirädrigen Elektrokabinenroller also nur mit einem passenden Anhänger, so tätigt das auch der ADAC.

Der Italiener würde jetzt sagen: "Poblema resolto !"
Wir belassen es bei: "Problem gelöst !"


Oder ?   :-O
 
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4 years 11 months ago #359 by Hajo
Abschleppen von Kabinenrollern was created by Hajo
Hallo beisammen,
darf ein Kabinenroller abgeschleppt werden?
Und wenn ja - wie?
Versicherungstechnisch ist es ein Kleinkraftrad mit 3Rädern. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.
Ist dann ein Kabinenroller ein Kraftrad oder ein mehrspuriges Fahrzeug?
Wenn man bei einer Panne den ADAC ruft, kann der dann helfen?
Die können doch meistens nur 4 rädrige Fahrzeuge aufladen.

Grüße aus dem  Bayerwald
Hajo
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