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Super

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5 years 2 weeks ago - 5 years 2 weeks ago #318 by Labi
Replied by Labi on topic Super
Hallo zusammen,

da es hier keinen expliziten Vorstellungsthread gibt mache ich das einfach mal in einem Thema, zu dem ich evtl. sogar auch etwas beitragen kann.
Also, ich heiße Josef, bin 42, wohne in Oberschwaben und besitze seit Anfang Februar einen B3-1500, der mittlerweile knapp 1100 km drauf hat und den ich von der Fa. Bleile, die im Forum auch bereits angesprochen wurde, wie ich sah, erworben habe.

Zum Thema Gurt/Helmpflicht: Ich glaube, das Problem bei der Frage an das BMVI war, dass nicht klar wurde, dass es sich hier um überdachte Fahrzeuge handelt. Denn wenn man sich den § 21a, Nr. 2, STVO durchliest, dann wird es eigentlich sonnenklar:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Zwar sind die Kabinenroller (Klein-)Krafträder vor dem Gesetz, allerdings werden 3-rädrige Gefährte hier ausdrücklich gesondert genannt, und dass noch mit dem Zusatz "offen". Somit nutzen wir mit unseren geschlossenen Fahrzeugen im Grunde eine Lücke im Gesetz, die es erlaubt, ohne Helm zu fahren, selbst wenn der vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht angelegt ist.

So würde ich das jedenfalls lesen. Über Sinn und Unsinn lässt sich natürlich trefflich streiten.
The following user(s) said Thank You: aluarmin
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5 years 1 month ago - 5 years 1 month ago #239 by eMobil_Udo
Replied by eMobil_Udo on topic Super
 
Ja, da gebe ich Dir ja Recht..sieht bestimmt lustig aus mit Helm im eKabinenroller.  ;-)
Sicherer ist es aber allemal, hihihihi...

Aber mit "einfach einen Beckengurt selbst reinmachen und GUT"...das ist nicht so einfach wie man denkt.

Zitat BMVI:
Diese Rückhaltesysteme müssen den Anforderungen der UN-Regelung Nr. 16 der Wirtschaftskommission der
Vereinten Nationen für Europa (UNECE) entsprechen.

Und ich gebe Dir auch Recht, dass das wahrscheinlich z. Zt. kaum jemanden interessiert...aber lediglich wegen der allgemeinen Unkenntnis !
Das wird sich irgendwann aendern...und dannn...kommen wieder die "Paragraphen-Reiter"!

Genau dafuer machen wir Euch hier bei uns "schlau" !
Damit nachher keiner sagen kann, er haette davon nix gewusst.  ;-)
 
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5 years 1 month ago #238 by Lodda
Replied by Lodda on topic Super
Mag ja alles sein, aber die Behörden auf der Straße sehen doch selber nicht durch. Und im Kabinenroller nen Helm, ich muss gerade schmunzeln.
Bei uns auf der Wache fingen die auch an zu Grinsen wegen Helm. 
Naja und wenn denn doch mal ein paar Polizisten meinen da müsse einer rein , ist doch schnell gemacht so ein Bauchgurt ein zu bauen.
Ich warte ab was kommt, das nötige Verwarngeld habe ich immer dabei.
Gruß Lodda
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5 years 1 month ago - 5 years 1 month ago #237 by eMobil_Udo
Replied by eMobil_Udo on topic Super
 
Hallo Lodda !

Der Gesetzestext ist eigentlich eindeutig.
Zur Sicherheit habe ich aber nochmal beim BMVI angefragt.

Die Definition von "fahrbereit" duerfte hier wichtig sein, um zu wissen ob ueberhaupt Gurte eingebaut sein muessen oder nicht.
"Fahrbereit" ist fuer mich ein dreiraedriger Elektro-Kabinenroller der Fahrzeugklasse L2e aber nur inklusive der Akkumulatoren.

Damit duerfte jeder z. Zt. aktuelle eKabinenroller ueber 270kg fahrbereitem Fahrzeuggewicht liegen und die Gurtpflicht bestehen.

Beim Entfall der Helmpflicht wurde im Gesetzestext "vorgeschriebene" Sicherheitsgurte definitiv extra betont.
Sollten in einem Fahrzeug der Klasse L2e aber Gurte keine Pflicht, aber dennoch normgerechte vorhanden sein, dann wuerde ich das so sehen, dass der Helm weiterhin Pflicht bleibt, auch wenn die normgerechten Gurte angelegt sind.

Ich kann da allerdings falsch liegen.
Alle meine Angaben sind deshalb wie immer ohne Gewaehr !

Die Anfrage mein BMVI wird Klarheit bringen.  :-)


Gruss auss'm Ruhrpott

Udo
 
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5 years 1 month ago - 5 years 1 month ago #236 by Lodda
Replied by Lodda on topic Super
In der Beschreibung vom Econelo 1500 steht folgendes.:
 Das Citytrike 1500 ist ein ideales Stadtmobil für bis zu zwei Personen. Für den Fahrer oder die Fahrerin ist ein verstellbarer Sitz eingebaut, dahinter ist eine 65 Zentimeter breite Sitzbank angeordnet, die auch für den Gepäcktransport geeignet ist. Der bürstenlose 1500 Watt Elektromotor macht den S1500 bis zu 45 km/h schnell und mit einem zuschaltbaren Berggang kann er Steigungen bis 21 Prozent meistern. Für ein führerscheinloses Fahren nur mit der Mofa-Prüfbescheinigung gibt es auch eine 25 km/h Variante des 1500, die dann ohne Berggang auskommt. Personen, die vor 1965 geboren sind dürfen diesen elektrischen Kabinenroller sogar ganz ohne Führerschein fahren. Sie müssen sich nur ausweisen können. Für den flotten 45 km/h-Stadtflitzer gilt der Führerschein AM, den man schon mit 16 Jahren machen kann. Natürlich darf das Trike auch mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Wegen der geschlossenen Kabine gibt es keine Helmpflicht, aber auch eine Anschnallpflicht besteht in dem elektrischen Kleinkraftrad mit drei Rädern nicht.


www.econelo.de/econelo1500.html

Bei meinem TOL sind auch keine Gurte drin und die Polizei hatte auch nicht zu meckern.  Habe nur hinten einen Bauchgurt für meinen Enkel montiert, weil der Knirps nicht still sitzen kann. Bin letztens angehalten worden wegen dem Knirps, die fragten zwar nach Gurte, aber nach lesen der Betriebserlaubnis war das erst mal ok so. Habe denn den für Hinten nachträglich eingebaut.
MfG Lothar
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5 years 1 month ago - 5 years 1 month ago #231 by eMobil_Udo
Replied by eMobil_Udo on topic Super
 
Sacha, das selbe habe ich ja auch geschrieben.
Mit einer Ausnahme:

Nur bei den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten entfaellt die Helmpflicht. ( das ist da extra betont in der eMail )

Da ich das auch bescheuert finden wuerde, sollte man das eventuell mochmal beim BMVI nachfragen.
Aber so unglaublich sind die Gesetze oft.  :-(

Gruss auss'm Ruhrpott
Udo
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